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von Tina Tartaglia
Hiermit weisen wir darauf hin, dass im Jahr 2026 nur diejenigen Abgabenpflichtigen einen neuen Bescheid über die Festsetzung von Grundsteuer, Niederschlagswasser, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer erhalten, bei denen sich für das Jahr 2026 eine Änderung der Bemessungsgrundlage, des Abgabebetrags oder Eigentumswechsels etc. ergeben hat.
Den Abgabenpflichtigen wird hiermit bekannt gegeben, dass der zuletzt ergangene Bescheid, wenn sich keine Änderungen ergeben haben, auch für die Folgejahre gilt.
Bei Abgabepflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beiträge von dem vereinbarten Konto abgebucht. Alle anderen betroffenen Abgabepflichtigen, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, bitten wir um Begleichung der Abgabenschuld zu den im zuletzt ergangenen Bescheid genannten Fälligkeiten.
Ihr Steueramt