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Gemeinde Modautal – 11 Orte – 1 Gemeinde
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Aktuelle Informationen aus der Gemeinde Modautal

Gartenwasserzähler / Zisternenzähler Eichzeit 31.12.2025

Wir bitten alle Grundstückseigentümer, die Gartenwasser-/Zisternenzähler besitzen deren Eichzeit zum 31.12.2025 abgelaufen ist, diese vor erneutem Gebrauch bis zum 31.07.2026 auszutauschen. Bitte beachten Sie, dass die Zähler frostsicher und gut zugänglich einzubauen sind.

Für die Abnahme und Verplombung der neuen Zähler senden Sie bitte die neue Zählernummer an steueramt@modautal.de und vereinbaren direkt einen Termin bei der Wasserversorgung unter der Rufnummer 01 71 / 3 08 23 20 (Mo - Do 7:00 – 16:00 Uhr und Fr 7:00-12:00 Uhr). Erst dann kann der neue Zähler erfasst werden.

Nicht geeichte Gartenwasser-/Zisternenzähler können bei der nächsten Abrechnung nicht mehr berücksichtigt werden.

Steueramt

Gemeinde Modautal

Abgabenbescheide für Niederschlagswassergebühren, Kindergartengebühren und Zweitwohnungssteuer

Hiermit weisen wir darauf hin, dass im Jahr 2026 nur diejenigen Abgabenpflichtigen einen neuen Bescheid über die Festsetzung von Niederschlagswassergebühren, Kindergartengebühren und Zweitwohnungssteuer erhalten, bei denen sich für das Jahr 2026 eine Änderung der Bemessungsgrundlage, des Abgabebetrags oder Eigentumswechsels etc. ergeben hat.

 

Den Abgabenpflichtigen wird hiermit bekannt gegeben, dass der zuletzt ergangene Bescheid, wenn sich keine Änderungen ergeben haben, auch für die Folgejahre gilt.

 

Bei Abgabepflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beiträge von dem vereinbarten Konto abgebucht. Alle anderen betroffenen Abgabepflichtigen, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, bitten wir um Begleichung der Abgabenschuld zu den im zuletzt ergangenen Bescheid genannten Fälligkeiten.  

 

Modautal, 28.01.2026

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal

gez. Lautenschläger, Bürgermeister

Übermittlungssperre an die Bundeswehr fällt weg

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zum 1. Januar 2026 ist im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes“ eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, die Übermittlungssperren im Melderegister an die Bundeswehr aufhebt.

Bisher bestand die Möglichkeit der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr über das Einwohnermeldeamt zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann nun nicht mehr eingelegt werden und die Datenübermittlung in Folge auch nicht mehr verhindert werden.

Alle vor dem 1. Januar 2026 eingegangenen Widersprüche und bereits eingerichtete Übermittlungssperren gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, müssen mit diesem Stichtag von uns als Meldebehörde gelöscht werden.

An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Gesetzesänderung auf Bundesebene getroffen wurde und nicht in der Entscheidungsbefugnis der Gemeinde Modautal liegt.

Wir bitten um entsprechende Beachtung.