Das Rathaus ist weiterhin geschlossen. Wichtige Angelegenheiten können, nach telefonischer Absprache, erledigt werden. Mehr Infos ...
von Tina Tartaglia
Wie nahezu alle Kommunen in Deutschland, erhebt auch die Gemeinde Modautal eine jährliche Hundesteuer.
Gemäß der gemeindlichen Hundesteuersatzung beträgt diese derzeit 60,00 Euro für den ersten Hund, 84,00 Euro für den zweiten Hund und 108,00 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund.
Nach § 10 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Modautal müssen alle Hunde unter Angabe der Rasse und Abstammung innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme durch den/die Hundehalter/in schriftlich angemeldet werden.
Anmeldeformulare sind im Internet auf www.modautal.de/Rathaus/Formulare abrufbar. Die Anmeldung kann per Brief, Fax oder E-Mail an die Gemeindeverwaltung Modautal, Odenwaldstraße 34, 64397 Modautal, Fax 06254/9302-50, E-Mail: steueramt@modautal.de vorgenommen werden. Anmeldungen können aber auch persönlich im Steueramt des Rathauses der Gemeindeverwaltung Modautal vorgenommen werden.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind.
Deshalb hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal sich nun dazu entschieden, eine satzungsgemäße Hundebestandsaufnahme durchzuführen.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter neben einer möglicherweise rückwirkenden Steuerfestsetzung auch mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro rechnen.
Daher empfehlen wir allen Hundehaltern/innen, die Hunde schnellstmöglich anzumelden.
Bis zum 30.09.2025 haben Sie die Möglichkeit, bislang nicht gemeldete Hunde anzumelden. Sollten wir nach diesem Termin nicht gemeldete Hunde feststellen, wird die Gemeinde Modautal ein Bußgeldverfahren gegen den Halter einleiten.