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Gemeinde Modautal – 11 Orte – 1 Gemeinde
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Modautal
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Aktuelle Informationen aus der Gemeinde Modautal

Informationen zur Briefwahl - Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Neuwahl, beträgt die Briefwahlzeit lediglich ungefähr 2 Wochen vor dem Wahltag.
Grundsätzlich empfehlen wir allen Wahlberechtigten wegen der verkürzten Fristen und Postlaufzeiten den Weg zur Urne zu gehen.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen frühestens Anfang Februar vorliegen. Zuvor ist lediglich die Antragsannahme jedoch keine Aushändigung der Unterlagen möglich.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt.
Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Wahlamt senden.
Bei Versand auf dem Postweg bitte keinen Rückumschlag beifügen.

Abholung der Briefwahlunterlagen

Das Briefwahlbüro ist seit dem 13.01.2025 geöffnet.
Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten ohne Termin persönlich in unserem Briefwahlbüro abholen und - sofern Sie das wünschen - direkt vor Ort wählen.

Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis, und - sofern vorhanden - Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen frühestens Anfang Februar vorliegen. Zuvor ist lediglich die Antragsannahme jedoch keine Aushändigung der Unterlagen möglich.

Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine beauftragte Person

Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen.
Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die abholende Person muss dabei den eigenen Personalausweis und den Briefwahlantrag vorlegen.
Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich. Die Vorlage einer Patientenverfügung reicht nicht aus.

Online-Briefwahlantrag

Der Online-Briefwahlantrag für die Bundestagswahl 2025 steht Ihnen in der Zeit vom 13.01.2025 bis zum 18.02.2025 zur Verfügung.
Scannen Sie hierzu einfach den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Handy oder klicken Sie auf den folgenden Link: Zum Online-Briefwahlantrag
Ab dem 19.02.2025 empfehlen wir aufgrund der Postlaufzeiten direkt vor Ort, im Bürgerbüro zu Wählen.  

Wir empfehlen eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen.

(Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.)

Sollten Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich unter 06254-9302-0 telefonisch mit uns in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel zur Aushändigung/Versendung der Briefwahlunterlagen frühestens Anfang Februar vorliegen. Zuvor ist lediglich die Antragsannahme jedoch keine Aushändigung der Unterlagen möglich.

Beantragung formlos per E-Mail

Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass hierzu je Person eine separate E-Mail an Einwohnermeldeamt@modautal.de erforderlich ist.
Die nachfolgenden Daten sind unbedingt anzugeben. Der Versand der Briefwahlunterlagen in das Ausland ist möglich.
Wir empfehlen Ihnen, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können. Gerne können Sie unser vorbereitetes E-Mail-Formular oder den nachfolgenden Beispieltext nutzen:

Betreff: Briefwahlantrag Text: Hiermit beantrage ich Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025

Nachfolgend meine Daten: Vollständiger Name; Straße Hausnummer; 64397 Modautal; Geburtsdatum; Telefonnummer für eventuelle Rückfragen (freiwillige Angabe)

Bei einer abweichenden Versandanschrift bitte noch hinzufügen:

Die Briefwahlunterlagen sollen an die folgende abweichende Anschrift versandt werden: Vollständiger Name; Vollständige genaue Versandanschrift; Grußformel, Name

Bekanntmachung für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Modautal wird in der Zeit vom
03.02.2025 bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten

bei der Gemeinde Modautal, Rathaus Brandau, Odenwaldstraße 34, Zimmer 1.2, barrierefrei,

1. für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der
zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen
glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten für die im Melderegister eine Auskunftssperre
gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl,
spätestens am 07.02.2025 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeinde Modautal, Odenwaldstraße 34, 64397 Modautal, im Rathaus,
Zimmer 1.2, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und
Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 185 -Darmstadtdurch
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
oder
durch Briefwahl
teilnehmen.

Die gesammte Bekannmachung können Sie hier ansehen.

Link: Bekannmachung Einsicht Wäherverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 02. Februar 2025 an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Modautal versandt.

Wer bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens 07. Februar 2025 mit dem Wahlamt (Telefon 06254/9302-0) in Verbindung setzen.

Briefwahl

Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Neuwahl, beträgt die Briefwahlzeit lediglich ungefähr 2 Wochen vor dem Wahltag. Diese deutlich verkürzte Briefwahlzeit birgt einige Risikien über die wir Sie im Folgenden aufklären möchten.

Grundsätzlich empfehlen wir allen Wahlberechtigten wegen der verkürzten Fristen und Postlaufzeiten den Weg zur Urne zu gehen.

Möchten Sie dennoch per Briefwahl Ihre Stimme abgeben, bitten wir folgendes zu beachten:

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen z. B. online, per Mail oder postalisch beantragen. Sollten Sie diesen Weg wählen, berücksichtigen Sie bitte dringend die Postlaufzeiten von mehreren Tagen und beantragen die Briefwahlunterlagen frühzeitig. Auch beim Rückversand des Wahlbriefes zum Wahlamt ist mit mehreren Tagen Postlaufzeit zu rechnen. Sie können den Wahlbrief aber selbstverständlich gerne persönlich im Wahlamt abgeben oder in den Briefkasten einwerfen.

Zusätzlich können Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt (Rathaus, Zimmer 1.2, Odenwaldstr. 34, 64397 Modautal) beantragt werden. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument sowie die Wahlbenachrichtigung (wenn vorhanden). Bei dieser Möglichkeit der Beantragung werden Ihnen die Briefwahlunterlagen sofort ausgehändigt und es sind keine Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Hierbei besteht auch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und den verschlossenen Wahlbrief anschließend abzugeben.

Wir empfehlen jedem, der am Wahltag nicht an der Urne wählen kann, seine Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt zu beantragen und von der Möglichkeit vor Ort zu wählen gebrauch zu machen, um die Postlaufzeiten zu umgehen und damit den pünktlichen Eingang des Wahlbriefes beim Wahlamt zu sichern. Von der Möglichkeit zur Beantragung per Mail, online oder postalisch raten wir spätestens ab dem 18. Februar 2025 ab. Andernfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Ihnen die Briefahlunterlagen noch pünktlich vorm Wahltag auf dem Postweg zugehen.

Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Briefwahlunterlagen frühstens ab 03. Februar 2025 erfolgen kann. Wegen der deutlich verkürzten Fristen ist es möglich, dass die Lieferung der Stimmzettel erst einige Tage später erfolgt. Hiervon ist die Aushändigung der Briefwahlunterlagen selbstverständlich abhängig.

Demnach bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass Ihnen online, postalisch oder per Mail beantragte Briefwahlunterlagen ebenfalls erst nach Lieferung der Stimmzettel übersandt werden können.

Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es in Ihrer Verantwortung als Wähler*in liegt, dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief pünktlich bis zum Wahltag, 18 Uhr, beim Wahlamt eingeht.

Wahlamt Modautal

Hundesteuer

Gemeinde führt Hundebestandsaufnahme durch – Hundehalter sollten sich schnell melden


Wie nahezu alle Kommunen in Deutschland, erhebt auch die Gemeinde Modautal eine jährliche Hundesteuer.


Gemäß der gemeindlichen Hundesteuersatzung beträgt diese derzeit 60,00 Euro für den ersten Hund, 84,00 Euro für den zweiten Hund und 108,00 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund.


Nach § 10 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Modautal müssen alle Hunde unter Angabe der Rasse und Abstammung innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme durch den/die Hundehalter/in schriftlich angemeldet werden.


Anmeldeformulare sind im Internet auf www.modautal.de/Formulare abrufbar. Eine schriftliche Anmeldung per Brief oder Fax (keine Email) an Gemeindeverwaltung Modautal, Odenwaldstraße 34, 64397 Modautal, FAX 06254/9302-50 ist ebenfalls möglich. Anmeldungen können aber auch persönlich im Steueramt im Rathaus der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.


Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind.


Deshalb hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal sich nun dazu entschieden, eine satzungsgemäße Hundebestandsaufnahme durchzuführen.


Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter neben einer möglicherweise rückwirkenden Steuerfestsetzung auch mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro rechnen.


Daher empfehlen wir allen Hundehaltern/innen, die Hunde schnellstmöglich anzumelden.


Bis zum 31.07.2023 haben Sie die Möglichkeit, bislang nicht gemeldete Hunde anzumelden. Sollten wir nach diesem Termin nicht gemeldete Hunde feststellen, wird die Gemeinde Modautal ein Bußgeldverfahren gegen den Halter einleiten.


Ab sofort finden Sie auch eine Abmeldung Hundesteuer auf der Internetseite der Gemeinde Modautal unter Formulare. (www.modautal.de/Formulare)