Das Rathaus ist weiterhin geschlossen. Wichtige Angelegenheiten können, nach telefonischer Absprache, erledigt werden. Mehr Infos ...
Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 01. Februar 2025 an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Modautal versandt.
Wer bis zum 01. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens 07. Februar 2025 mit dem Wahlamt (Telefon 06254/9302-0) in Verbindung setzen.
Briefwahl
Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Neuwahl, beträgt die Briefwahlzeit lediglich ungefähr 2 Wochen vor dem Wahltag. Diese deutlich verkürzte Briefwahlzeit birgt einige Risikien über die wir Sie im Folgenden aufklären möchten.
Grundsätzlich empfehlen wir allen Wahlberechtigten wegen der verkürzten Fristen und Postlaufzeiten den Weg zur Urne zu gehen.
Möchten Sie dennoch per Briefwahl Ihre Stimme abgeben, bitten wir folgendes zu beachten:
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen z. B. online, per Mail oder postalisch beantragen. Sollten Sie diesen Weg wählen, berücksichtigen Sie bitte dringend die Postlaufzeiten von mehreren Tagen und beantragen die Briefwahlunterlagen frühzeitig. Auch beim Rückversand des Wahlbriefes zum Wahlamt ist mit mehreren Tagen Postlaufzeit zu rechnen. Sie können den Wahlbrief aber selbstverständlich gerne persönlich im Wahlamt abgeben oder in den Briefkasten einwerfen.
Zusätzlich können Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt (Rathaus, Zimmer 1.2, Odenwaldstr. 34, 64397 Modautal) beantragt werden. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument sowie die Wahlbenachrichtigung (wenn vorhanden). Bei dieser Möglichkeit der Beantragung werden Ihnen die Briefwahlunterlagen sofort ausgehändigt und es sind keine Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Hierbei besteht auch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und den verschlossenen Wahlbrief anschließend abzugeben.
Wir empfehlen jedem, der am Wahltag nicht an der Urne wählen kann, seine Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt zu beantragen und von der Möglichkeit vor Ort zu wählen gebrauch zu machen, um die Postlaufzeiten zu umgehen und damit den pünktlichen Eingang des Wahlbriefes beim Wahlamt zu sichern. Von der Möglichkeit zur Beantragung per Mail, online oder postalisch raten wir spätestens ab dem 18. Februar 2025 ab. Andernfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Ihnen die Briefahlunterlagen noch pünktlich vorm Wahltag auf dem Postweg zugehen.
Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Briefwahlunterlagen frühstens ab 03. Februar 2025 erfolgen kann. Wegen der deutlich verkürzten Fristen ist es möglich, dass die Lieferung der Stimmzettel erst einige Tage später erfolgt. Hiervon ist die Aushändigung der Briefwahlunterlagen selbstverständlich abhängig.
Demnach bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass Ihnen online, postalisch oder per Mail beantragte Briefwahlunterlagen ebenfalls erst nach Lieferung der Stimmzettel übersandt werden können.
Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es in Ihrer Verantwortung als Wähler*in liegt, dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief pünktlich bis zum Wahltag, 18 Uhr, beim Wahlamt eingeht.
Wahlamt Modautal
Gemeinde führt Hundebestandsaufnahme durch – Hundehalter sollten sich schnell melden
Wie nahezu alle Kommunen in Deutschland, erhebt auch die Gemeinde Modautal eine jährliche Hundesteuer.
Gemäß der gemeindlichen Hundesteuersatzung beträgt diese derzeit 60,00 Euro für den ersten Hund, 84,00 Euro für den zweiten Hund und 108,00 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund.
Nach § 10 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Modautal müssen alle Hunde unter Angabe der Rasse und Abstammung innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme durch den/die Hundehalter/in schriftlich angemeldet werden.
Anmeldeformulare sind im Internet auf www.modautal.de/Formulare abrufbar. Eine schriftliche Anmeldung per Brief oder Fax (keine Email) an Gemeindeverwaltung Modautal, Odenwaldstraße 34, 64397 Modautal, FAX 06254/9302-50 ist ebenfalls möglich. Anmeldungen können aber auch persönlich im Steueramt im Rathaus der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind.
Deshalb hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal sich nun dazu entschieden, eine satzungsgemäße Hundebestandsaufnahme durchzuführen.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter neben einer möglicherweise rückwirkenden Steuerfestsetzung auch mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro rechnen.
Daher empfehlen wir allen Hundehaltern/innen, die Hunde schnellstmöglich anzumelden.
Bis zum 31.07.2023 haben Sie die Möglichkeit, bislang nicht gemeldete Hunde anzumelden. Sollten wir nach diesem Termin nicht gemeldete Hunde feststellen, wird die Gemeinde Modautal ein Bußgeldverfahren gegen den Halter einleiten.
Ab sofort finden Sie auch eine Abmeldung Hundesteuer auf der Internetseite der Gemeinde Modautal unter Formulare. (www.modautal.de/Formulare)
Halter von Freigängerkatzen, die in Kommunen mit Katzenschutzverordnung leben, sind verpflichtet, Ihre Katzen zu kennzeichnen, registrieren und kastrieren zu lassen. Hier können Sie den ganzen Artikel lesen.
- Katzenschutzverordnung der Gemeinde Modautal -
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab sofort gibt es die Gelben Säcke für den Plastikmüll bei der Gemeindeverwaltung im Einwohnermeldeamt (1. OG).
Gemeindeverwaltung Modautal