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Blick auf den Friedhof von Neutsch

Aktuelle Informationen aus der Gemeinde Modautal

Ab dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Auch Verlängerungen oder Aktualisierungen der Kinderreisepässe sind dann nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 wegfallen wird.
Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Kinder entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Der Personalausweis wird allerdings nicht von allen Ländern zur Einreise anerkannt.
Bitte informieren Sie sich daher vor der Reise über die Einreisebestimmungen des Landes.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes können Sie diese Informationen nachlesen: www.auswaertiges-amt.de
Diese Dokumente (Personalausweis und Reisepass) werden nicht sofort vor Ort ausgestellt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin produziert.
Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Urlaubsplanung daher eine Lieferzeit von bis zu 5 Wochen.
Der beantragte Ausweis (Personalausweis und Reisepass) für Personen unter 24 Jahren, ist generell sechs Jahre gültig. Der Ausweis kann aber auch bereits vorher ungültig werden, wenn die Identifizierung des Kindes anhand des Passbildes nicht mehr möglich ist. Vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern verändert sich das Aussehen oft in kurzer Zeit. Weicht das Passbild im Ausweis zu stark vom aktuellen Aussehen des Kindes ab, ist dieser Ausweis automatisch ungültig und kann nicht mehr verwendet werden.
In diesem Fall empfiehlt das Bundesinnenministerium rechtzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.
Das Bundesministerium hat für Sie zu diesem Thema alle notwendigen Informationen zusammengetragen. Diese finden Sie unter der Homepage des Bundesministeriums:
BMI - Reisepass - FAQ: Reisepass (bund.de)

Gemeinde führt Hundebestandsaufnahme durch – Hundehalter sollten sich schnell melden


Wie nahezu alle Kommunen in Deutschland, erhebt auch die Gemeinde Modautal eine jährliche Hundesteuer.


Gemäß der gemeindlichen Hundesteuersatzung beträgt diese derzeit 60,00 Euro für den ersten Hund, 84,00 Euro für den zweiten Hund und 108,00 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund.


Nach § 10 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Modautal müssen alle Hunde unter Angabe der Rasse und Abstammung innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme durch den/die Hundehalter/in schriftlich angemeldet werden.


Anmeldeformulare sind im Internet auf www.modautal.de/Formulare abrufbar. Eine schriftliche Anmeldung per Brief oder Fax (keine Email) an Gemeindeverwaltung Modautal, Odenwaldstraße 34, 64397 Modautal, FAX 06254/9302-50 ist ebenfalls möglich. Anmeldungen können aber auch persönlich im Steueramt im Rathaus der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.


Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind.


Deshalb hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal sich nun dazu entschieden, eine satzungsgemäße Hundebestandsaufnahme durchzuführen.


Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter neben einer möglicherweise rückwirkenden Steuerfestsetzung auch mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro rechnen.


Daher empfehlen wir allen Hundehaltern/innen, die Hunde schnellstmöglich anzumelden.


Bis zum 31.07.2023 haben Sie die Möglichkeit, bislang nicht gemeldete Hunde anzumelden. Sollten wir nach diesem Termin nicht gemeldete Hunde feststellen, wird die Gemeinde Modautal ein Bußgeldverfahren gegen den Halter einleiten.


Ab sofort finden Sie auch eine Abmeldung Hundesteuer auf der Internetseite der Gemeinde Modautal unter Formulare. (www.modautal.de/Formulare)

Halter von Freigängerkatzen, die in Kommunen mit Katzenschutzverordnung leben, sind verpflichtet, Ihre Katzen zu kennzeichnen, registrieren und kastrieren zu lassen. Hier können Sie den ganzen Artikel lesen.

- Katzenschutzverordnung der Gemeinde Modautal -

 

Grillplatz in Allertshofen
Alte Schule in Asbach
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Kirche in Ernsthofen
Fachwerk in Herchenrode
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Kirche in Neunkirchen
Sonnenblumenwiese bei Neutsch
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